Senatsausschuss prüft Änderungen der Geschäftsordnung zu privaten Gesetzentwürfen
Das Senate Standing Orders Committee prüfte am 5. Juni vorgeschlagene Änderungen an Standing Order 82. Im Mittelpunkt stand, wie private Gesetzentwürfe von special select committees behandelt werden und wie Einwände gegen diese Gesetzentwürfe eingereicht und angehört werden sollen.
Das Rechtsteam erläuterte Änderungen, die die Regeln einheitlicher machen sollen. Der Entwurf würde es Antragstellern eines privaten Gesetzentwurfs ermöglichen, vor einem special select committee persönlich, durch Rechtsbeistand oder über einen anderen Vertreter zu erscheinen und mündliche, schriftliche oder sonstige Beweise zur Unterstützung der Maßnahme vorzulegen.
Auch für Fälle, in denen Antragsteller nicht erscheinen, wurde eine neue Bestimmung vorgeschlagen. Nach der besprochenen Formulierung könnte der Ausschuss die Beratung des Gesetzentwurfs ohne sie fortsetzen, wenn er dies für angemessen hält. Er müsste jedoch festhalten, dass die Antragsteller ordnungsgemäß benachrichtigt wurden und nicht erschienen sind, und diese Tatsache in seinen Bericht an den Senate aufnehmen.
Der Ausschuss prüfte außerdem Formulierungen zu Einspruchspetitionen. Eine Bekanntmachung zu einem privaten Gesetzentwurf müsste Zielsetzung und Begründung des Gesetzentwurfs nennen und erläutern, wie jede Person, deren Rechte oder Interessen unmittelbar betroffen sein könnten, beim Clerk eine Einspruchspetition einreichen kann. Die vorgeschlagene neue Vorschrift würde verlangen, dass solche Petitionen schriftlich erfolgen, nach der abschließenden Veröffentlichung des Gesetzentwurfs in der Gazette und vor der ersten Sitzung des special select committee eingereicht werden, das ihn behandelt. Die Petitionen müssten zudem den Einwender benennen, die Art des Einwands darlegen und angeben, ob er den gesamten Gesetzentwurf, die Präambel oder bestimmte Klauseln betrifft.
Mitglieder stellten mehrere Fragen zur Ausarbeitung, darunter, ob die verlesene Formulierung mit dem dem Ausschuss vorliegenden Dokument übereinstimme. Ihnen wurde mitgeteilt, dass das an die Mitglieder verteilte Dokument als Arbeitsfassung zu behandeln sei.
Auch zu einer Klausel wurden Fragen aufgeworfen, wonach keine weiteren Verfahren stattfinden sollten, wenn der Ausschuss feststellt, dass die Tatsachen und Behauptungen in einem Gesetzentwurf nicht nachgewiesen wurden, es sei denn, der Senate erlässt eine gegenteilige Sonderanordnung. Die Mitglieder einigten sich darauf, dass diese Frage, insbesondere ihr Verhältnis zu anderen Standing Orders über Berichte von select committees, bei der nächsten Sitzung weiter geprüft werden soll.
Der Ausschuss wurde auf einen noch festzulegenden Termin vertagt.
Übernommen von PBC Jamaica (Video) · ursprünglich veröffentlicht am .
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