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Integrity Commission

Integrity Commission erläutert Schweigeklauseln zur Einschränkung der öffentlichen Offenlegung von Ermittlungen

Integrity Commission erläutert Schweigeklauseln zur Einschränkung der öffentlichen Offenlegung von Ermittlungen

Jamaicas Integrity Commission (IC) hat erläutert, was allgemein als “Gag Clause” bezeichnet wird, und verweist dabei auf zwei getrennte Bestimmungen im Integrity Commission Act (ICA), die festlegen, was die Antikorruptionsbehörde der Öffentlichkeit mitteilen darf.

Die erste Bestimmung findet sich in Abschnitt 53(3) des ICA. Sie untersagt der Commission, Einzelheiten ihrer Ermittlungen öffentlich offenzulegen, bis der einschlägige Ermittlungsbericht dem Parlament vorgelegt worden ist.

Die zweite Einschränkung steht in Abschnitt 56(1) desselben Gesetzes. Nach dieser Vorschrift müssen Mitarbeiter der Commission eidesstattliche Erklärungen, Regierungsverträge, vorgeschriebene Lizenzen und alle sonstigen Angelegenheiten, die vor der Commission anhängig sind, als geheime und vertrauliche Informationen behandeln.

Laut der Commission begeht jeder, der diese Pflichten verletzt, eine Straftat. Bei Verurteilung droht eine Geldstrafe von bis zu $1 million oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Die Commission hat zuvor Vorschläge zur Änderung der Gag Clauses vorgelegt. Die vollständigen Empfehlungen finden sich im Jahresbericht 2021-2022 auf den Seiten 27 sowie 33 bis 39, der auf der offiziellen Website der Behörde veröffentlicht ist.

Übernommen von Integrity Commission · ursprünglich veröffentlicht am .

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