
Berufungsverhandlung von Ninja Man stellt lebenslange Strafen und achtjährige Verfahrensverzögerung infrage
Die Verhandlung vor dem Berufungsgericht für den Dancehall-Künstler Desmond ‚Ninja Man‘ Ballentine, seinen Sohn und Mitangeklagten Janil Ballentine sowie Dennis Clayton dauert an. Die drei erhielten 2017 lebenslange Freiheitsstrafen nach Verurteilungen im Zusammenhang mit einem Mord von 2009 und einem Schießen mit Verletzungsabsicht.
Die Verteidigung drängte heute auf die subjektiven Tatbestandsmerkmale der Delikte, fragte, ob die achtjährige Lücke zwischen Tat und Strafzumessung bei der Festsetzung der Strafen angemessen gewürdigt worden sei, und stellte infrage, ob allein die Nähe zu einer Schusswaffe den Vorsatz zu deren Gebrauch beweist.
King’s Counsel teilte dem Gericht mit, dass Justice Gail den Antragstellern lebenslange Strafen auferlegt habe, ohne zuvor jede verfügbare Strafoption abzuwägen. Die Verteidigung argumentierte weiter, dass weder das Verfahren noch die Strafe die acht Jahre berücksichtigt hätten, die zwischen dem Vorfall von 2009 und der Strafe von 2017 vergingen, was nach Ansicht der Verteidigung die Rechte der Beschwerdeführer verletzt habe und in die Strafzumessung hätte einfließen müssen.
Stuart Russell vom Verteidigungsteam des Anwalts Robert Fletcher räumte ein, dass Mord mit Schusswaffen oft eine lebenslange Freiheitsstrafe nach sich ziehe, bestand jedoch darauf, dass der übliche Ausgangspunkt nicht das Maximum sein dürfe. Lebenslang, so sagte er, gebühre nur den extremsten und schwerwiegendsten Fällen.
Er verwies auf Absatz 76 der einschlägigen Entscheidung, der die Arten von Umständen auflistet, die schwerwiegend genug sind, um lebenslange Strafen zu rechtfertigen. Nach Auffassung der Verteidigung fällt dieser Fall nicht unter die genannten Kategorien. Weil die Richterin nie erklärt habe, warum lebenslang gewählt worden sei, sei das Urteil nach Ansicht des Teams fehlerhaft.
Die Verteidigung argumentierte zudem, dass ordnungsgemäße Strafzumessungsgründe den Ausgangspunkt, die erschwerenden und mildernden Umstände sowie den Umgang mit einer bereits in Untersuchungshaft verbrachten Zeit darlegen müssten. Im Verfahren, so der Anwalt, habe die Richterin nicht gezeigt, wie die dreieinhalb Jahre, die Valentine bereits in Haft verbracht hatte, angerechnet worden seien.
Die Verteidigung hält die Höchststrafe für zu hart und eine befristete Strafe mit Bewährungsfähigkeit nach 10 Jahren für den angemesseneren Ausgang.
Übernommen von CVM TV · ursprünglich veröffentlicht am .
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